Alle Mitarbeiter, welche die Befähigung zum Kranfahren (Kranführerschein) erworben haben und mit Kranen arbeiten, sind gemäß DGUV Vorschrift 52 verpflichtet, an einer jährlichen Unterweisung für Kranführer teilzunehmen. Die von uns angebotene Schulung vermittelt die relevanten Inhalte in einem halbtätigen Seminar. Die Teilnahme wird durch eine Eintragung im Kranführerschein dokumentiert. Eine ausführliche Darstellung der Vorschriften und Gesetze ist den Rechtsgrundlagen zu entnehmen.
Die Übersicht der aktuellen Schulungstermine ist ebenfalls dieser Webseite zu entnehmen. Gerne bieten wir Ihnen bei entsprechender Teilnehmerzahl auf Anfrage auch individuelle Schulungstermine sowie Inhouse-Schulungstermine bei Ihnen vor Ort an.