Jährliche Unterweisung für Kranführer

Alle Mitarbeiter, welche die Befähigung zum Kranfahren (Kranführerschein) erworben haben und mit Kranen arbeiten, sind gemäß DGUV Vorschrift 52 verpflichtet, an einer jährlichen Unterweisung für Kranführer teilzunehmen. Die von uns angebotene Schulung vermittelt die relevanten Inhalte in einem halbtätigen Seminar. Die Teilnahme wird durch eine Eintragung im Kranführerschein dokumentiert. Eine ausführliche Darstellung der Vorschriften und Gesetze ist den Rechtsgrundlagen zu entnehmen.

Schulungsinhalte

  1. Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
  2. Analyse von Unfällen und Fehlverhalten anhand von Beispielen
  3. Überblick über rechtliche Neuerungen
  4. Beachten von Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
  5. Verkehrsregeln und Verkehrswege
  6. Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten

Die Übersicht der aktuellen Schulungstermine ist ebenfalls dieser Webseite zu entnehmen. Gerne bieten wir Ihnen bei entsprechender Teilnehmerzahl auf Anfrage auch individuelle Schulungstermine sowie Inhouse-Schulungstermine bei Ihnen vor Ort an.

Jährliche Unterweisung
© 2023 Rolf Wagner Kranschulungen