Melden Sie sich bei uns für den zweitägigen Kranfüherlehrgang für Hafenkrane gemäß DGUV Vorschrift 52 an. Die Ausbildung gliedert sich einen Theorie- und einen Praxisteil. Zunächst wird anhand einer anschaulichen Powerpoint-Präsentation und kleiner Videosequenzen die Theorie erlernt. Dabei nehmen wir uns selbstverständlich die Zeit, auf jeden einzelnen Teilnehmer individuell einzugehen. Jedes Kapitel wird mit einem Übungstest abgeschlossen. Anschließend wird das Erlernte direkt praktisch angewandt. Am Ende steht eine Prüfung, die aus einem Theorie- und Praxisteil besteht. Dabei ist es möglich, den Kranführerschein für weitere
Krantypen durch eine weitere Prüfung zusätzlich zu erwerben. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne darauf an. Neben der erstmaligen Schulung sind von der Berufsgenossenschaft für alle Kranführer
jährliche Unterweisungen vorgeschrieben. Eine ausführliche Darstellung der Vorschriften und Gesetze ist den
Rechtsgrundlagen zu entnehmen.