Schulung für Hallenkrane

Hallenkran
Melden Sie sich bei uns für den eintägigen Kranfüherlehrgang für Hallenkrane gemäß DGUV Vorschrift 52 an. In unserem eintägigen Kurs bieten wir Ihnen die Ausbildung Ihrer für die Kranbedienung vorgesehenen Mitarbeiter an. Neben der erstmaligen Schulung sind von der Berufsgenossenschaft für alle Kranführer jährliche Unterweisungen vorgeschrieben. Eine ausführliche Darstellung der Vorschriften und Gesetze ist den Rechtsgrundlagen zu entnehmen.

 

Schulungsinhalte

  1. Behandlung von rechtlichen Grundlagen
  2. Vorschriften zum Kranbetrieb (DGUV Vorschrift 52)
  3. Unfallverhütungsvorschrift für Winden- Hub- und Zuggeräte sowie Seilblöcke (DGUV Vorschrift 54 und 55)
  4. Einrichtungen zur Lastenaufnahme im Hebezeugbetrieb (DGUV Regel 109-017)
  5. Aufgaben und Pflichten eines Kranführers
    (tägliche Einsatzprüfung, persönliche Schutzausrichtung)
  6. Technische Grundlagen
    (Anschlagen, Absetzen und Verfahren von Lasten. Anschlagmittel)
  7. Schriftliche Abschlussprüfung

Alle Teilnehmer mit bestandener Prüfung erhalten einen Befähigungsnachweis nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft.

Wichtig: Bitte bringen Sie ein Passbild und einen Sehtest von einem Optiker mit!

Voraussetzung für die Teilnahme: Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Übersicht der aktuellen Schulungstermine ist ebenfalls dieser Webseite zu entnehmen. Gerne bieten wir Ihnen bei entsprechender Teilnehmerzahl auf Anfrage auch individuelle Schulungstermine sowie Inhouse-Schulungstermine bei Ihnen vor Ort an.

© 2023 Rolf Wagner Kranschulungen