Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D6, D8 A1 §4 verpflichtet Unternehmen, die Kranführer beschäftigen, ihre Mitarbeiter eine Prüfung bei autorisierten Personen absolvieren zu lassen. In unserem eintägigen Kurs bieten wir Ihnen die Ausbildung Ihrer dafür vorgesehenen Mitarbeiter an. Neben der erstmaligen Schulung sind von der Berufsgenossenschaft für alle Kranführer jährliche Unterweisungen vorgeschrieben. Eine ausführliche Darstellung der Vorschriften und Gesetze ist den Rechtsgrundlagen zu entnehmen.
Alle Mitarbeiter, die mindestens 18 Jahre alt sind, über eine erforderliche geistige und körperliche Eignung verfügen und die für eine betriebliche Nutzung von Portal- und/oder Brückenkrane vorgesehen sind.
Wir stellen nach BGV D6 und D8 anerkannte Befähigungsnachweise über die Teilnahme bzw. Prüfung aus. Herr Rolf Wagner ist von der Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger für die Ausbildung von Kranen nach BGG 921 und VDI 2194 (Kenn Nr. BG Z 1098)
Wichtig: Bitte bringen Sie ein Passbild und einen Sehtest von einem Optiker mit!
Voraussetzung für die Teilnahme: Vollendung des 18. Lebensjahres
Die Übersicht der aktuellen Schulungstermine ist ebenfalls dieser Webseite zu entnehmen. Gerne bieten wir Ihnen bei entsprechender Teilnehmerzahl auf Anfrage auch individuelle Schulungstermine sowie Inhouse-Schulungstermine bei Ihnen vor Ort an.